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Übersicht über die Zertifizierungsbedingungen für Certified Foundation and Estate Planner
01.07.2009
Übersicht über die Zertifizierungsbedingungen für Certified Financial Planner
01.07.2009
Informationen und Voraussetzungen zu den oben genannten Begriffen und deren Relevanz für Interessenten
03.01.2008

Zertifizierung zum CFP oder zum CFEP – der Weg zur „Königsklasse“

Welche Bedingungen gelten für eine Zertifizierung?
Konzept
Die Zertifizierung zum Certified Financial Planner oder zum Certified Foundation and Estate Planner beruht weltweit auf diesen vier Säulen, der sog. 4-E-Regel:
  • Qualifizierende Ausbildung (Education)
  • Umfangreiche Prüfungen (Examination)
  • Langjährige Erfahrungen in der Finanzdienstleistungsbranche (Experience)
  • Einhaltung ethischer Regeln (Ethics)

Es gibt eine Möglichkeit zur Erlangung des CFP-Zertifikats:

Es gibt eine Möglichkeit zur Erlangung des CFEP-Zertifikats:

Details
Qualifizierte Ausbildung (Education)
Nachzuweisen ist eine qualifizierende Ausbildung bei einem akkreditierten Aus- und Weiterbildungsanbieter auf Basis eines verbindlichen Curriculums.
Umfangreiche Prüfungen (Examinations)

Der Zertifikatnehmer hat sich im Rahmen seiner Ausbildung Prüfungen unterzogen, um seinen Kenntnisstand nachvollziehbar dokumentieren zu können.

Im Rahmen eines akkreditierten Studienprogramms wird mittels Klausuren Fachwissen geprüft; des weiteren wird im Team eine Projektarbeit erstellt, die einen Praxisfall zur Grundlage hat.

Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes akkreditiertes Studienprogramm muss sich der Bewerber einer schriftlichen Zentralprüfung beim Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. stellen.

Alle Prüfungsteile sind mit Erfolg zu bestehen.
Langjährige Erfahrung (Experience)

Zur Zertifizierung ist Erfahrung im Finanzdienstleistungsbereich von mindestens 3 Jahren und 1 Jahr im Financial Planning bzw. im Estate Planning nachzuweisen. Die Erfahrung im Financial Planning oder Estate Planning definiert sich nach dem jeweiligen Berufsbild und Standesregeln.

Die Erfahrung kann vor, während oder nach Erfüllung der Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen erworben werden. Die Erfahrung im Financial Planning oder Estate Planning hat auf jeden Fall zeitnah vorzuliegen, d.h., sie darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Der Erfahrungsnachweis hat durch die Einreichung zweier anonymisierter Pläne im Bereich Financial Planning oder Estate Planning vom Anfang und Ende des mindestens einjährigen Financial Planning- bzw. Estate Planning-Erfahrungszeitraumes zu erfolgen.
Ethische Regeln (Ethics)

Zur Erlangung des CFP-Zertifikats, aber auch des CFEP-Zertifikats, ist die Einhaltung der ethischen Berufsregeln verbindlich zu erklären. Im Rahmen der Anmeldung zur Zertifizierung ist u. a. ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Schufa-Selbstauskunft und eine Versicherung über die Richtigkeit der Bewerbungsangaben beizufügen.

Der Zertifikatnehmer erkennt die ethischen Regeln an, informiert seine Kunden hierüber und handelt entsprechend. In Verfehlungsfällen kann der FPSB Deutschland Sanktionen bis zum lebenslangen Zertifikatsentzug verhängen.
Kosten
Der Mitgliedsbeitrag für CFP beträgt 300 EUR pro Jahr, für CFEP beträgt er 200 EUR pro Jahr. Sollten beide Zertifikate erworben worden sein, beträgt der jährliche Mitgliedsbeitrag 400 EUR. Es wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 300 EUR erhoben.