Zertifizierung zum DIN-Geprüften privaten Finanzplaner
Welche Bedingungen gelten nach DIN ISO 22222 für eine
Zertifizierung?
Grundlage für die Zertifizierung zum DIN-Geprüften privaten
Finanzplaner ist die Norm DIN
ISO 22222 Private Finanzplanung – Anforderungen
an private Finanzplaner. Die Voraussetzungen zur Einhaltung der
Normanforderungen werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens überprüft.I. Erstzertifizierung
Bei der Konformitätsbewertung wird überprüft, ob die festgelegten
Anforderungen dieses Zertifizierungsprogramms bezogen auf die Person des
privaten Finanzplaners erfüllt sind. Das Verfahren besteht aus den
Komponenten:
1. Antragstellung
2. Prüfung
- Ausgangskompetenz
- Erfahrungskomponente
- Voraussetzung für die Einhaltung der Ethikgrundsätze
3. Bewertung der Prüfergebnisse (ggf. Ausstellen des Zertifikats)
1. Antragstellung
2. Prüfung
- Ausgangskompetenz
- Erfahrungskomponente
- Voraussetzung für die Einhaltung der Ethikgrundsätze
3. Bewertung der Prüfergebnisse (ggf. Ausstellen des Zertifikats)
1. Antrag auf Zertifizierung
Der Antrag auf Zertifizierung zum DIN-Geprüften privaten Finanzplaner
und auf Erteilung des Nutzungsrechts für das Zertifizierungszeichen "DIN-Geprüfte
private Finanzplaner“ wird zur Prüfung bei der von DIN CERTCO
anerkannten Prüf- und Begutachtungsstelle Financial Planning Standards
Board Deutschland e. V. inkl. aller notwendigen Unterlagen eingereicht.
Ein Zertifizierungsantrag kann erfolgen, wenn der Kandidat bereits eine Prüfung Schriftliche Prüfung / Ausgangskompetenz (Zentralprüfung für Certified Financial Planner) absolviert hat oder beabsichtigt, dies innerhalb der nächsten drei Monate zu tun.
Der Antragsteller willigt ein, dass der FPSB Deutschland alle relevanten Zertifizierungsunterlagen an DIN CERTCO zur Konformitätsbewertung übermitteln darf und diese Unterlagen bei DIN CERTCO archiviert werden. Die Prüf- und Begutachtungsstelle informiert DIN CERTCO unmittelbar über den eingegangenen Zertifizierungsantrag und führt die Prüfung durch. DIN CERTCO bestätigt den Auftrag schriftlich und vergibt eine Verfahrensnummer, unter der das Zertifizierungsverfahren bis zum Ende des Verfahrens geführt wird.
Ein Zertifizierungsantrag kann erfolgen, wenn der Kandidat bereits eine Prüfung Schriftliche Prüfung / Ausgangskompetenz (Zentralprüfung für Certified Financial Planner) absolviert hat oder beabsichtigt, dies innerhalb der nächsten drei Monate zu tun.
Der Antragsteller willigt ein, dass der FPSB Deutschland alle relevanten Zertifizierungsunterlagen an DIN CERTCO zur Konformitätsbewertung übermitteln darf und diese Unterlagen bei DIN CERTCO archiviert werden. Die Prüf- und Begutachtungsstelle informiert DIN CERTCO unmittelbar über den eingegangenen Zertifizierungsantrag und führt die Prüfung durch. DIN CERTCO bestätigt den Auftrag schriftlich und vergibt eine Verfahrensnummer, unter der das Zertifizierungsverfahren bis zum Ende des Verfahrens geführt wird.
2. Prüfung
Allgemeines
Die Prüfung ist zentraler Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens.
Als Prüfung wird der Komplex von Maßnahmen bezeichnet, mit denen
festgestellt wird, ob der Kandidat den Anforderungen zum "DIN-Geprüften
privaten Finanzplaner" im Sinne der DIN ISO 22222 entspricht.
Die von DIN CERTCO anerkannte Prüf- und Begutachtungsstelle Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. übernimmt die komplette Prüfung, d.h.
Die von DIN CERTCO anerkannte Prüf- und Begutachtungsstelle Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. übernimmt die komplette Prüfung, d.h.
- Durchführung einer schriftlichen Prüfung (Prüfung der Ausgangskompetenz gemäß Abschnitt 4 und 6 der DIN ISO 22222),
- Dokumentenprüfung anhand von Nachweisen / Zeugnissen (Prüfung der Erfahrungskomponente gemäß Abschnitt 7 der DIN ISO 22222),
- Dokumentenprüfung und Erklärung zur Einhaltung der Ethikgrundsätze (Prüfung der Ethikanforderungen gemäß Abschnitt 5 der DIN ISO 22222),
- Überprüfung der Normanforderungen gemäß DIN ISO 22222 für Certified Financial Planner gemäß Übergangsregelung dieses Zertifizierungsprogramms,
- Feststellung der Ergebnisse der Prüfungsteile und Einreichung in Form einer Prüfbescheinigung zur Konformitätsbewertung bei DIN CERTCO.
Schriftliche Prüfung der Ausgangskompetenz
Auf Basis der Vorerfahrung oder des Status im Rahmen einer vom Financial
Planning Standards Board Deutschland e. V. akkreditierten
Ausbildung ergeben sich unterschiedliche Prüfverfahren zum
Nachweis der Ausgangskompetenz. Die Prüfungsdauer variiert zwischen
160 Minuten und 240 Minuten. Die Prüfung ist mit 50 % der möglichen
Punktzahl zu bestehen.
Dokumentenprüfung / Erfahrungsnachweise
Bei Antragstellung sind drei Jahre Erfahrung im Bereich private
Finanzplanung gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt
7.2 nachzuweisen. Als Nachweis sind beispielsweise folgende Unterlagen
möglich:
- Arbeitgeberzeugnis, welches Bezug nimmt auf
- das Tätigkeitsfeld der privaten Finanzplanung insbesondere auf
die Anwendung des Prozesses (alle sechs Schritte)
der Privaten Finanzplanung gemäß DIN ISO 22222 im Kundenbezug
und - fachliche Beurteilung in Bereich „Anwendung von Fertigkeiten
und Wissen“ in Bezug auf die DIN ISO 22222
und - Einschätzung des ethischen Verhaltens des Arbeitnehmers in Bezug auf die Erbringung der Beratungsdienstleistung gemäß DIN ISO 22222
- Referenzschreiben von Kunden mit Inhalten wie bereits unter Arbeitgeberzeugnis genannt
Alternativ sind zwei Jahre gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt 7.2 erforderlich, sofern ein Jahr an äquivalenter Erfahrung gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt 7.3.2 unmittelbar sieben Jahre vor der Erstzertifizierung nachgewiesen werden kann. Als Nachweis dieses einen Jahres sind beispielsweise folgende Unterlagen möglich:
- Nachweise über unterstützende Tätigkeiten im Bereich private Finanzplanung im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung der sechs Prozessschritte der privaten Finanzplanung,
- Nachweise zwei Jahre Lehr- oder Schulungstätigkeit auf dem Gebiet „Prozess der privaten Finanzplanung“,
- Nachweise über zwei Jahre Aktivität im Zusammenhang mit der privaten Finanzplanung in verwandten Berufen,
- Nachweise über fünf Jahre sonstige geeignete Aktivitäten, die für die in den sechs Schritten des Prozesses der privaten Finanzplanung erforderlichen Kompetenzen relevant sind,
- Nachweis über einen anerkannten Hochschulabschluss im Finanzplanung oder einer verwandten Disziplin, der mindestens auf Bachelor-Niveau einzustufen ist.
Im Rahmen des Erfahrungsnachweises ist immer ein selbsterstellter, anonymisierter privater Finanzplan zur Begutachtung durch die Prüf- und Begutachtungsstelle einzureichen.
Dokumentenprüfung und Erklärung zur Einhaltung der
Ethikvoraussetzungen
Bei Antragstellung sind professionelles Verhalten und die Einhaltung
der ethischen Grundsätze im Bereich private Finanzplanung gemäß DIN ISO 22222,
Abschnitt 5 nachzuweisen.
Als Nachweis sind folgende Unterlagen einzureichen:
Als Nachweis sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Aktuelle, maximal 6 Monate zurück datierende SCHUFA Selbstauskunft
- Aktuelles, maximal 6 Monate zurück datierendes polizeiliches Führungszeugnis
- Aktueller, maximal 6 Monate zurück datierender Auszug Gewerbezentralregister (bei gewerblicher Tätigkeit und Selbstständigkeit)
3. Bewertung und Zertifikatsausstellung
Konformitätsbewerung
Liegen der Zertifikatsantrag und die übermittelte Prüfbescheinigung
der beauftragten Prüf- und Begutachtungsstelle bei DIN CERTCO vor,
werden die Zertifizierungsunterlagen auf Konformität mit der DIN ISO
22222 bewertet.
Bei positiver Bewertung bestätigt DIN CERTCO die Konformität mit dem Zertifizierungsprogramm und vergibt das Zertifizierungszeichen „DIN-Geprüfte private Finanzplaner“.
Kann die Konformität nicht bestätigt werden, erstellt DIN CERTCO einen Abweichungsbericht und teilt dem Antragsteller mit, ob und wenn ja welche Maßnahmen (z. B. Wiederholungsprüfung, Einreichung weiterer Nachweise) erforderlich werden, um die Zertifizierung erlangen zu können.
Bei positiver Bewertung bestätigt DIN CERTCO die Konformität mit dem Zertifizierungsprogramm und vergibt das Zertifizierungszeichen „DIN-Geprüfte private Finanzplaner“.
Kann die Konformität nicht bestätigt werden, erstellt DIN CERTCO einen Abweichungsbericht und teilt dem Antragsteller mit, ob und wenn ja welche Maßnahmen (z. B. Wiederholungsprüfung, Einreichung weiterer Nachweise) erforderlich werden, um die Zertifizierung erlangen zu können.
Gültigkeit des Zertifikats
Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, mit Ausnahme der
ersten Gültigkeitsperiode. Hier bestimmt DIN CERTCO jeweils entweder
den 30.6 oder den 31.12. als Verlängerungstermin, um einheitliche Verfahren
für die Verlängerungsprüfungen aufrechterhalten zu können.
Zeichennutzung
In Verbindung mit dem erteilten Zertifikat ist der Zertifikatsinhaber
berechtigt, folgendes Zeichen mit der vergebenen Registernummer zu verwenden:

Überwachung
Der Zertifikatinhaber unterliegt innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates
den Überwachungsmaßnahmen, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von DIN CERTCO festgelegt sind.
II. Folgezertifizierung - Verlängerung
Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten, muss der
Zertifikatinhaber nachweisen, dass er sich wie in der DIN ISO 22222 beschrieben,
fortbildet.
Ein Antrag auf Verlängerung ist unter Verwendung des Antragsformulars sowie der Nutzung des Vordrucks bei der anerkannten Prüf- und Begutachtungsstelle Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. inkl. der Nachweise einzureichen. Pro Jahr der Zertifikatsnutzung sind mindestens 15 Zeitstunden nachzuweisen.
Die Nachweise über die Fortbildung müssen aus dem Bereich „II Vertiefungswissen“ Kompetenzanforderungen an DIN-Geprüfte Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222:2006 stammen.
Besitzt ein Zertifikatinhaber sowohl das DIN-Geprüft Zertifikat für private Finanzplaner sowie das CFP-Zertifikat des FPSB Deutschland, ist die einmalige Einreichung der Nachweise an die Prüf- und Begutachtungsstelle inkl. Antrag auf Verlängerung ausreichend. Die Prüf- und Begutachtungsstelle übermittelt den Antrag und die Nachweise zur Verlängerung an DIN CERTCO.
Werden die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikats inhaltlich oder termingemäß nicht erfüllt, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit.
Werden die Bedingungen zur Verlängerung des Zertifikats inhaltlich und termingemäß erfüllt, wird die Gültigkeit des Zertifikates durch DIN CERTCO um weitere 2 Jahre verlängert. Darüber erhält der Zertifikatinhaber einen schriftlichen Nachweis. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Erstzertifizierung.
Ein Antrag auf Verlängerung ist unter Verwendung des Antragsformulars sowie der Nutzung des Vordrucks bei der anerkannten Prüf- und Begutachtungsstelle Financial Planning Standards Board Deutschland e. V. inkl. der Nachweise einzureichen. Pro Jahr der Zertifikatsnutzung sind mindestens 15 Zeitstunden nachzuweisen.
Die Nachweise über die Fortbildung müssen aus dem Bereich „II Vertiefungswissen“ Kompetenzanforderungen an DIN-Geprüfte Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222:2006 stammen.
Besitzt ein Zertifikatinhaber sowohl das DIN-Geprüft Zertifikat für private Finanzplaner sowie das CFP-Zertifikat des FPSB Deutschland, ist die einmalige Einreichung der Nachweise an die Prüf- und Begutachtungsstelle inkl. Antrag auf Verlängerung ausreichend. Die Prüf- und Begutachtungsstelle übermittelt den Antrag und die Nachweise zur Verlängerung an DIN CERTCO.
Werden die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikats inhaltlich oder termingemäß nicht erfüllt, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit.
Werden die Bedingungen zur Verlängerung des Zertifikats inhaltlich und termingemäß erfüllt, wird die Gültigkeit des Zertifikates durch DIN CERTCO um weitere 2 Jahre verlängert. Darüber erhält der Zertifikatinhaber einen schriftlichen Nachweis. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Erstzertifizierung.
