Kontakt
Kontakt
Suchen Sie einen Ansprechpartner?
Hier finden Sie...
Document Center
Berufsbild und Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
14.06.2007

Financial Planning Standards Board
Deutschland e.V. - die Qualitätswächter

 
Berufsbild

Das Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. definiert die Tätigkeit seiner Mitglieder als Berater, die bei der Planung, Strukturierung, Optimierung, Sicherung und Übertragung von Vermögen und Finanzen privater Kunden beruflich tätig sind. Diese Berufstätigkeit kann mit unterschiedlichen Schwerpunkten ausgeübt werden, etwa als Financial Planning, als Estate Planning oder in anderer Weise. Zum Berufsbild gehören auch unterstützende Tätigkeiten, etwa die Erstellung und Pflege von Software, Lehrtätigkeit in der Aus- und Weiterbildung von Beratern sowie die Erforschung von relevanten Fragestellungen für die Finanzberatung.

Mitglieder des FPSB Deutschland beraten Kunden in der strategischen und systematischen Ausrichtung, Ordnung und Entwicklung ihrer gesamten privaten Finanz- und Vermögensstruktur auf Basis der „Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung“.

Sie sind in der Finanzplanung

  • spezialisierte Berater privater Kunden
  • spezialisierte Berater anderer Finanzberater (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister) oder freier Berufe.

Mitglieder des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. haben bei der Finanzplanung die Interessen ihrer Kunden zu vertreten und bewegen sich hierbei im Rahmen der Gesetze sowie der vom Verband aufgestellten Regeln für die Berufsausübung. Sie schaffen die Grundlage, Finanzentscheidungen mit höherer Sicherheit und Effizienz zu treffen.

Das Berufsbild untergliedert sich je nach Schwerpunkt der Tätigkeit in ein allgemeines Fachberufsbild „Financial Planner“ und unter Berücksichtigung des jeweiligen Schwerpunktes in spezielle Fachberufsbilder, zum Beispiel den „Estate Planner“.

Mit dem Berufsbild vereinbar ist eine vermittelnde und makelnde Tätigkeit, die sich an eine vorangegangene Finanzplanung anschließt und darauf zielt, den Kunden bei der Umsetzung der Entscheidungen zu unterstützen, die dieser auf der Grundlage der Analyse-/ Beratungsergebnisse der Finanzplanung getroffen hat.
 
Der Financial Planner
  • analysiert nach ausführlicher Datenermittlung und Datenerfassung die Finanz- und Vermögenssituation des Kunden sowie seines persönlichen Umfeldes,
  • definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen Zielvorgaben für eine künftige Finanz- und Vermögensstruktur,
  • erstellt kurz-, mittel- und langfristige Finanzplanungen auf Basis dieser Zielvorgaben und der individuellen Finanz- und Vermögensstruktur und erarbeitet eine Abweichungsanalyse als Basis für alternative Handlungsempfehlungen,
  • erarbeitet Optimierungen der Finanz- und Vermögensstruktur, insbesondere im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristige Anlageschwerpunkte im Sinne einer strategischen Vermögensstrukturierung, unter Einbeziehung von Liquiditäts-, Vorsorge- und Risikoaspekten,
  • erstellt bei Bedarf im Rahmen der Optimierungsvorschläge unterschiedliche Szenarien, die dem Kunden bei der Abwägung unterschiedlicher Alternativen als Entscheidungshilfe dienen,
  • sorgt für laufende Aktualisierung der Finanzplanung nach Kundenanforderung oder gemäß turnusmäßigem Aktualisierungs-Auftrag (Berücksichtigung der Veränderungen der persönlichen Lebensumstände, Änderungen der Situation an den Finanzmärkten, der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen und steuerlichen Regelungen),
  • erstellt Finanzplanungen auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen (Liquiditätsenge, Sanierungen),
  • erstellt entsprechend den vom Verband aufgestellten Regeln für die Berufsausübung Finanzplanungen,
  • bezieht dabei, ggf. in Abstimmung mit steuerlichen und rechtlichen Beratern des Kunden, die relevanten zivil- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen mit ein und
  • führt situationsbezogen Finanz- und Anlage-Produktprüfungen im Kundenauftrag durch und
  • unterstützt auf Wunsch den Kunden bei der Umsetzung von Handlungsempfehlungen, gegebenenfalls auch gemeinsam mit anderen Beratern.
 
Der Estate Planner

arbeitet entsprechend dem Berufsbild des Financial Planner, jedoch mit der speziellen Ausrichtung auf die Vermögensnachfolge. Der Estate Planner

  • erarbeitet einen detaillierten Status quo der bestehenden Nachfolgeregelungen des Kunden,
  • definiert im Dialog mit seinem Kunden dessen Zielvorgaben für eine geplante Vermögensnachfolge,
  • erarbeitet schließlich ein umfassendes Vermögensnachfolgekonzept mit konkreten Handlungsempfehlungen,
  • setzt auf Wunsch des Kunden das erarbeitete Konzept - u.U. in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten und Steuerberatern - um.