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Dienstag, 25 August 2026 09:26

Nachfolgeplanung bei GmbH-Anteilen- Steuerfalle im Erbe: FPSB warnt vor Doppelbelastung durch latente Steuern

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern liegt ein oft unterschätzter Schwachpunkt: die latente Steuerlast auf einbehaltene Gewinne in Kapitalgesellschaften – Wie Unternehmer frühzeitig vorbauen können

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern wird ein Risiko häufig unterschätzt: die sogenannte latente Steuerlast. Dabei handelt es sich um Steuern auf Gewinne, die in Kapitalgesellschaften wie GmbHs thesauriert, also nicht ausgeschüttet wurden. Diese thesaurierten Gewinne unterliegen bei Kapitalgesellschaften zunächst keiner direkten Besteuerung. Erst bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter fällt die Kapitalertragsteuer an.

Im Erbfall entsteht jedoch eine steuerliche Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer, die den realen Wert des Erbes empfindlich schmälern kann. Denn die Erben müssen zunächst Erbschaftsteuer auf den Wert der Gesellschaftsanteile zahlen, wobei auch die im Unternehmen angesammelten, noch nicht versteuerten Gewinne einbezogen werden. Bei einer späteren Ausschüttung dieser Gewinne wird dann zusätzlich Kapitalertragsteuer fällig.