Welche Bedingungen gelten nach DIN ISO 22222 für eine Zertifizierung?

Grundlage für die Zertifizierung zum Geprüften privaten Finanzplaner nach DIN ISO 22222 ist die Norm DIN ISO 22222 Private Finanzplanung – Anforderungen an private Finanzplaner. Die Voraussetzungen zur Einhaltung der Normanforderungen werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens überprüft.

 

I. Erstzertifizierung

Bei der Konformitätsbewertung wird überprüft, ob die festgelegten Anforderungen dieses Zertifizierungsprogramms bezogen auf die Person des privaten Finanzplaners erfüllt sind. Das Verfahren besteht aus den Komponenten:

  1. Antragstellung
  2. Prüfung
    - Ausgangskompetenz
    - Erfahrungskomponente
    - Voraussetzung für die Einhaltung der Ethikgrundsätze
  3. Bewertung der Prüfergebnisse (ggf. Ausstellen des Zertifikats)

1. Antrag auf Zertifizierung

Der Antrag auf Zertifizierung zum Geprüften privaten Finanzplaner nach DIN ISO 22222 und auf Erteilung des Nutzungsrechts für das Zertifizierungszeichen "Geprüfte private Finanzplaner" wird zur Prüfung beim Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. inklusive aller notwendigen Unterlagen eingereicht. FPSB Deutschland ist von den Zertifizierungsstellen Austrian Standards Plus und DIN CERTCO als Prüf- und Begutachtungsstelle anerkannt.

Ein Zertifizierungsantrag kann erfolgen, wenn der Kandidat bereits eine Prüfung Schriftliche Prüfung/Ausgangskompetenz (Financial Planner Zentralprüfung) absolviert hat oder beabsichtigt, dies innerhalb der nächsten drei Monate zu tun.

Der Antragsteller willigt ein, dass der FPSB Deutschland alle relevanten Zertifizierungsunterlagen an die Zertifizierungsstellen übermitteln darf und diese Unterlagen dort archiviert werden. Die ausgewählte Zertifizierungsstelle vergibt eine Verfahrensnummer, unter der das Zertifizierungsverfahren bis zum Ende des Verfahrens geführt wird.

2. Prüfung

Allgemeines


Die Prüfung ist zentraler Bestandteil des Zertifizierungsverfahrens. Als Prüfung wird der Komplex von Maßnahmen bezeichnet, mit denen festgestellt wird, ob der Kandidat den Anforderungen zum "Geprüften privaten Finanzplaner" im Sinne der DIN ISO 22222 entspricht.

Als anerkannte Prüf- und Begutachtungsstelle übernimmt der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. die komplette Prüfung, d.h.
  • Durchführung einer schriftlichen Prüfung (Prüfung der Ausgangskompetenz gemäß Abschnitt 4 und 6 der DIN ISO 22222),
  • Dokumentenprüfung anhand von Nachweisen/Zeugnissen (Prüfung der Erfahrungskomponente gemäß Abschnitt 7 der DIN ISO 22222),
  • Dokumentenprüfung und Erklärung zur Einhaltung der Ethikgrundsätze (Prüfung der Ethikanforderungen gemäß Abschnitt 5 der DIN ISO 22222)

Schriftliche Prüfung der Ausgangskompetenz

Auf Basis der Vorerfahrung oder des Status im Rahmen einer vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. akkreditierten Ausbildung ergeben sich unterschiedliche Prüfverfahren zum Nachweis der Ausgangskompetenz. Die Prüfungsdauer variiert zwischen 160 Minuten und 240 Minuten. Die Prüfung ist mit 50 % der möglichen Punktzahl zu bestehen.

Dokumentenprüfung / Erfahrungsnachweise

Bei Antragstellung sind drei Jahre Erfahrung im Bereich private Finanzplanung gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt 7.2 nachzuweisen. Als Nachweis sind beispielsweise folgende Unterlagen möglich:
  • Arbeitgeberzeugnis, welches Bezug nimmt auf
    • das Tätigkeitsfeld der privaten Finanzplanung insbesondere auf die Anwendung des Prozesses (alle sechs Schritte) der Privaten Finanzplanung gemäß DIN ISO 22222 im Kundenbezug
      und
    • fachliche Beurteilung im Bereich „Anwendung von Fertigkeiten und Wissen“ in Bezug auf die DIN ISO 22222
      und
    • Einschätzung des ethischen Verhaltens des Arbeitnehmers in Bezug auf die Erbringung der Beratungsdienstleistung gemäß DIN ISO 22222
  • Referenzschreiben von Kunden mit Inhalten wie bereits unter Arbeitgeberzeugnis genannt.
Alternativ sind zwei Jahre gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt 7.2 erforderlich, sofern ein Jahr an äquivalenter Erfahrung gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt 7.3.2 unmittelbar sieben Jahre vor der Erstzertifizierung nachgewiesen werden kann. Als Nachweis dieses einen Jahres sind beispielsweise folgende Unterlagen möglich:

  • Nachweise über unterstützende Tätigkeiten im Bereich private Finanzplanung im Zusammenhang mit der praktischen Anwendung der sechs Prozessschritte der privaten Finanzplanung,
  • Nachweise zwei Jahre Lehr- oder Schulungstätigkeit auf dem Gebiet „Prozess der privaten Finanzplanung“,
  • Nachweise über zwei Jahre Aktivität im Zusammenhang mit der privaten Finanzplanung in verwandten Berufen,
  • Nachweise über fünf Jahre sonstige geeignete Aktivitäten, die für die in den sechs Schritten des Prozesses der privaten Finanzplanung erforderlichen Kompetenzen relevant sind,
  • Nachweis über einen anerkannten Hochschulabschluss im Bereich Finanzplanung oder einer verwandten Disziplin, der mindestens auf Bachelor-Niveau einzustufen ist.
Im Rahmen des Erfahrungsnachweises ist immer ein selbsterstellter, anonymisierter privater Finanzplan zur Begutachtung durch die Prüf- und Begutachtungsstelle einzureichen.

Dokumentenprüfung und Erklärung zur Einhaltung der Ethikvoraussetzungen

Bei Antragstellung sind professionelles Verhalten und die Einhaltung der ethischen Grundsätze im Bereich private Finanzplanung gemäß DIN ISO 22222, Abschnitt 5 nachzuweisen.

Als Nachweis sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • Aktuelle, maximal 6 Monate zurück datierende SCHUFA Selbstauskunft
  • Aktuelles, maximal 6 Monate zurück datierendes polizeiliches Führungszeugnis
  • Aktueller, maximal 6 Monate zurück datierender Auszug Gewerbezentralregister (bei gewerblicher Tätigkeit und Selbstständigkeit)
Darüber hinaus ist eine schriftliche Erklärung des Antragstellers erforderlich, in der explizit die Einhaltung der ethischen Grundsätze in der Vergangenheit und nach Zertifizierung in der Zukunft erklärt wird. Im Rahmen der Erklärung stimmt der Antragsteller auch zu, dass im Falle des Verstoßes gegen die ethischen Grundsätze Sanktionen durch die Zertifizierungsstellen bis hin zum Entzug des Zertifikats erfolgen können.

3. Bewertung und Zertifikatsausstellung

Konformitätsbewerung

Liegen der Zertifikatsantrag und die erforderlichen Unterlagen vor, so werden die Zertifizierungsunterlagen auf Konformität mit der DIN ISO 22222 bewertet.

Bei positiver Bewertung wird das Zertifizierungszeichen „Geprüfter privater Finanzplaner nach DIN ISO 22222“ vergeben.

Gültigkeit des Zertifikats

Das Zertifikat hat eine Gültigkeit von 2 Jahren, mit Ausnahme der ersten Gültigkeitsperiode. Hier bestimmen die Zertifizierungsstellen jeweils entweder den 30.6. oder den 31.12. als Verlängerungstermin, um einheitliche Verfahren für die Verlängerungsprüfungen aufrechterhalten zu können.

Zeichennutzung

In Verbindung mit dem erteilten Zertifikat ist der Zertifikatsinhaber berechtigt, folgendes Zeichen mit der vergebenen Registernummer zu verwenden:

Austrian Standards Plus (bei Zertifizierung
über Austrian Standards Plus GmbH)

und / oder
DIN geprüfte private Finanzplaner (bei Zertifizierung über DIN CERTCO)

Überwachung

Der Zertifikatinhaber unterliegt innerhalb der Gültigkeit des Zertifikates den Überwachungsmaßnahmen, welche in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Austrian Standards Plus bzw. DIN CERTCO festgelegt sind.

II. Folgezertifizierung - Verlängerung

Um die Gültigkeit des Zertifikats aufrecht zu erhalten, muss der Zertifikatsinhaber nachweisen, dass er sich wie in der DIN ISO 22222 beschrieben, fortbildet.

Eine Verlängerung erfolgt auf Antrag bei der anerkannten Prüf- und Begutachtungsstelle Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.
Hierzu sind Fortbildungsnachweise einzureichen. Pro Jahr der Zertifikatsnutzung sind mindestens 15 Zeitstunden nachzuweisen.

Die Nachweise über die Fortbildung müssen aus dem Bereich „II Vertiefungswissen“ Kompetenzanforderungen an DIN-Geprüfte Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222:2006 stammen.

Besitzt ein Zertifikatsinhaber sowohl das DIN-Zertifikat für private Finanzplaner sowie das CFP®-Zertifikat des FPSB Deutschland, ist die einmalige Einreichung der Nachweise an die Prüf- und Begutachtungsstelle ausreichend. Zur Verlängerung des Zertifikats bei der Austrian Standards Plus GmbH ist eine Erklärung erforderlich, diese kann einfach im Rahmen der Re-Zertifizierung zum CFP-Zertifikat abgegeben werden. Sofern die Zertifizierung über DIN CERTCO erfolgt ist, ist ein Antrag auf Verlängerung einzureichen. Die Prüf- und Begutachtungsstelle übermittelt die für die Verlängerung relevanten Unterlagen an die jeweilige Zertifizierungsstelle.
Werden die Bedingungen zur Aufrechterhaltung des Zertifikats inhaltlich oder termingemäß nicht erfüllt, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit.

Werden die Bedingungen zur Verlängerung des Zertifikats inhaltlich und termingemäß erfüllt, wird die Gültigkeit des Zertifikates durch die jeweilige Zertifizierungsstelle um weitere 2 Jahre verlängert. Darüber erhält der Zertifikatinhaber einen schriftlichen Nachweis. Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Erstzertifizierung.