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Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:
Wir sehen derzeit eine Vielzahl von Veränderungen in der Welt – Maximilian Kleyboldt, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), hat daraus zehn Trends identifiziert, die das Private Banking maßgeblich beeinflussen und erläutert, welche Herausforderungen damit einhergehen
Die Welt ist im Umbruch. Politisch, wirtschaftlich, aber auch in gesellschaftlicher Hinsicht. „Und daraus ergeben sich eine ganze Reihe von Entwicklungen, die auch das Private Banking betreffen“, stellt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank, fest. Im Folgenden hat er zehn zentrale Trends zusammengefasst, die das Private Banking und das Wealth Management transformieren:
Der Markt für digital erstellbare Vorsorgevollmachten wächst rasant. Eine Studie des FPSB Deutschland zeigt, dass der erleichterte und kostengünstige Zugang zu Rechtsthemen mit teils erheblichen Qualitätsrisiken verbunden ist. Die Analyse macht deutliche Unterschiede sichtbar: Nur ein Anbieter erfüllt hohe Anforderungen an individuelle Gestaltung, vier Angebote bleiben deutlich dahinter zurück.
Immer wieder kommt es vor, dass jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Vorsorgevollmachten sind deshalb ein unverzichtbares Instrument, um sich persönlich für diesen Fall abzusichern. Denn der Bevollmächtigte entscheidet im Ernstfall über medizinisch lebenswichtige oder finanziell existentielle Fragen. „Ohne Frage ist das ein hoch relevantes Thema“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, CFP®, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Schließlich sind hierzulande im Zentralen Vorsorgeregister rund 6,5 Millionen Vollmachten erfasst, zudem gibt es Millionen weiterer privatschriftlicher Dokumente.“
Der Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 lenkt den Blick auf ein oft unterschätztes Risiko: Schließfächer können im Erbfall erhebliche steuerliche und rechtliche Probleme verursachen – insbesondere dann, wenn die Herkunft der darin verwahrten Vermögenswerte nicht eindeutig dokumentiert ist.
Der spektakuläre Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025, bei dem Tausende Schließfächer aufgebrochen wurden, hat viele Bankkunden verunsichert. Doch während die meisten sich um Versicherungsschutz und Schadenersatz sorgen, übersehen sie ein grundsätzliches Problem, das unabhängig von Einbrüchen besteht: Schließfächer können im Erbfall zur erheblichen steuerlichen und rechtlichen Belastung werden.
Grundsätzlich regelt § 1922 Abs. 1 BGB, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. „Dies umfasst auch den Inhalt von Schließfächern, unabhängig davon, ob dieser aus Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen besteht“, erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Das Private Banking sieht sich derzeit unter anderem erhöhtem Wettbewerbsdruck, sinkenden Margen und steigenden Kosten gegenüber – Gleichzeitig werden vermögende Kunden kritischer, während die Nachfrage nach Transparenz und Sicherheit steigt – Anbieter müssen in diesem Umfeld ihr Geschäftsfeld neu definieren, um im Wettbewerb weiter bestehen zu können
Selten waren Wirtschaft und Gesellschaft von so vielen Veränderungen und Entwicklungen geprägt wie derzeit. Dazu gehören die Neuausrichtung des Rentensystems in Folge der demografischen Entwicklung, Themen wie Klimaschutz und Energiepolitik, aber auch die zunehmende Regulatorik, der Fachkräftemangel sowie die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Investments. „Und nicht zu vergessen, dass über all dem der Trend der Digitalisierung steht, der neue Wettbewerber in allen Bereichen hervorbringt und bei den etablierten Banken immense Investitionen notwendig macht“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Stiftungsfonds können sich nicht nur für Stiftungen eignen, sondern auch für private Anleger – Doch die Produktkategorie ist hinsichtlich Anlagestil sowie Asset-Klassen-Auswahl und -Gewichtung sehr heterogen – Professionelle Unterstützung bei der Fondsauswahl ist deshalb empfehlenswert
Eine ausgewogene Asset Allokation, mindestens Kapitalerhalt und regelmäßige Ausschüttungen: Das sind typische Merkmale von Stiftungsfonds. Entstanden sind diese Investmentlösungen ursprünglich, weil vor allem kleinere Stiftungen sich keine individuelle Verwaltung des Stiftungsvermögens leisten können. Die ausschüttenden Fonds waren und sind somit eine standardisierte Antwort auf die Bedürfnisse der Stiftungen. Denn immerhin rund ein Drittel der mittlerweile mehr als 25.000 Stiftungen hierzulande verfügen über ein Vermögen von weniger als 100.000 Euro.