Wie lauten die Beratungsgrundsätze der CFEP®-Zertifikatsträger?

Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung stellen einen ganzheitlichen Estate Planning-Ansatz als integralen Bestandteil der Finanzplanung in all seinen Ausprägungen sicher. Estate Planning hat den gesetzlichen Vorgaben und Regelungen zu entsprechen; insbesondere die Einhaltung der Rahmenbedingungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes und des Steuerberatungsgesetzes, um keine unzulässige Rechts- oder/und Steuerberatung vorzunehmen.

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Themenberatung finden Anwendung auf alle Phasen des Estate Planning.

  1. Vollständigkeit bedeutet,
    alle Kundendaten zweckadäquat zu erfassen, zu analysieren und zu planen. Dieses beinhaltet insbesondere alle Vermögensgegenstände nach Verkehrs- und Steuerwerten sowie Verbindlichkeiten, Vermögensbilanz und die Verteilung der Vermögenswerte im Fall des Vermögensübergangs, Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben, die Erfassung notwendiger persönlicher Informationen, wie beispielsweise die Familienstruktur und die Verträge, die in Verbindung mit Vermögensübergängen stehen, sowie die Abbildung des persönlichen Zielsystems des Kunden.

  2. Vernetzung bedeutet,
    alle Wirkungen und Wechselwirkungen der einzelnen Daten in Bezug auf Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, auf Erträge und Aufwände, Einnahmen und Ausgaben unter Einschluss persönlicher, rechtlicher, steuerlicher und volkswirtschaftlicher Faktoren zu berücksichtigen. Hier zu zählen auch die Liquiditätsbelastung aus Vermögensübergängen, der Liquiditäts- und Vermögensstatus der abgebenden und aufnehmenden Personen sowie die Auswirkungen der Empfehlungen.

  3. Individualität bedeutet,
    den jeweiligen Kunden mit seiner Person, seinem familiären und beruflichen Umfeld, seinen Zielen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt des Estate Planning zu stellen und keine Verallgemeinerungen zu diesen Punkten vorzunehmen.

  4. Richtigkeit bedeutet,
    das Estate Planning im Grundsatz fehlerfrei, nach dem jeweils aktuellen Gesetzgebungsstand und nach anerkannten Methoden des Estate Planning durchzuführen. Planungen können per se nicht richtig, sondern nur plausibel sein und müssen den allgemein anerkannten Verfahren der Planungsrechnung entsprechen. Sofern quantitative oder qualitative Annahmen verwendet werden, sind diese – sofern nicht ausdrücklich vom Kunden anders gewünscht – vorsichtig, konservativ und auf Basis unabhängiger Quellen zu treffen und zu begründen.

  5. Verständlichkeit bedeutet,
    dass das Estate Planning einschließlich seiner Ergebnisse so zu präsentieren ist, dass der Kunde es versteht und nachvollziehen kann sowie seine im Rahmen des Auftrags gestellten Fragen beantwortet erhält.

  6. Dokumentationspflicht bedeutet,
    dass das Estate Planning einschließlich seiner Prämissen und Ergebnisse in schriftlicher oder anderer geeigneter Form dem Kunden zur Verfügung zu stellen ist.

  7. Einhaltung der Ethikregeln bedeutet,
    dass ein Berater in privaten finanziellen Angelegenheiten im Interesse seiner Kunden die für ihn geltenden Ethikregeln - Vorrang des Kundeninteresses, Integrität, Objektivität, Fairness, Professionalität, Kompetenz, Vertraulichkeit und Sorgfalt - beachten muss.

Haftung im Financial Planning und Estate Planning

thumb haftungWährend haftungsrechtliche Aspekte beim Vertrieb von Anlage- und Versicherungsprodukten durch die Rechtsprechung bereits umfassend aufgegriffen und konkretisiert worden sind, ist dies in Bezug auf das Financial Planning und Estate Planning, das nicht auf einen bloßen Produktvertrieb abzielt, sondern eine planerische Dienstleistung beinhaltet, bislang nicht der Fall.

Sowohl die regulatorischen Vorgaben als auch der maßgebliche zivilrechtliche Pflichtenstandard sind bislang nur vereinzelt diskutiert und erörtert worden, obwohl – insbesondere bei der Betreuung größerer Vermögen – auch mit dem Financial Planning und insbesondere Estate Planning Haftungsrisiken verbunden sind, die Fragen in Bezug auf die Risikovermeidung bzw. -reduzierung aufwerfen.

Der FPSB Deutschland hat deshalb in Zusammenarbeit mit Herrn RA Prof. Dr. Peter Balzer (Kanzlei SERNETZ · SCHÄFER/Düsseldorf und Vorsitzender des Ehrengerichts des FPSB Deutschland) – unter weitgehender Ausblendung des produktbezogenen Umsetzungsprozesses – die Fragestellungen aufgegriffen, die in Bezug auf die Erstellung einer Finanzplanung und/oder Nachfolgeplanung aus haftungsrechtlicher Sicht von Bedeutung sind. Das FPSB Positionspapier „Haftung in der ganzheitlichen Beratung – Financial Planning und Estate Planning in der Beratungspraxis“ identifiziert zum einen vorhandene Haftungsrisiken und zeigt zum anderen Möglichkeiten zur Eingrenzung dieser Risiken auf.

Das 2023 erschienene Positionspapier basiert auf dem 2017 vom FPSB Deutschland bereits ebenfalls in Kooperation mit RA Prof. Dr. Peter Balzer veröffentlichten Dokument "Haftung im Financial Planning", welches umfassend überarbeitet und um den Bereich Estate Planning ergänzt wurde.

Download FPSB Positionspapier „Haftung Haftung in der ganzheitlichen Beratung – Financial Planning und Estate Planning
in der Beratungspraxis“