Standesregeln

Die Standesregeln dienen dem Schutz der Interessen der Kunden, der einzelnen Mitglieder und des Verbandes gleichermaßen wie der Sicherung der Integrität des Berufsstandes.

Über die gesetzlichen Regelungen hinaus sind die Standesregeln des FPSB Deutschland (Berufsbild, Standards für den Finanzplanungsprozess, Grundsätze ordnungsmäßiger Finanzplanung, Grundsätze ordnungsmäßigen Estate Plannings und Ethikregeln) von jedem Mitglied zu akzeptieren und einzuhalten, unabhängig davon, ob es seine Berufstätigkeit angestellt oder selbständig ausübt. Die Standesregeln verpflichten zu verantwortungsvoller Berufsausübung. Über die Standesregeln hat das Mitglied seine Kunden zu informieren.

Die Standesregeln können je nach Notwendigkeit durch das Hinzufügen zusätzlicher Grundsätze, Regeln und Artikel ergänzt und aktualisiert werden.

Die Einhaltung der Standesregeln wird durch den Vorstand des FPSB Deutschland überwacht und durchgesetzt. Der FPSB Deutschland hat dazu die Ehrengerichtsordnung als geeignetes Instrument geschaffen.

Über ein Formblatt kann eine Beschwerde über ein Mitglied des FPSB Deutschland beim Ehrengericht eingereicht werden. Das Formblatt finden Sie hier. Per E-Mail erreichen Sie das Ehrengericht unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Zum Tätigkeitsfeld des Verbandes und des Ehrengerichts gehören weder Produktprüfungen noch Produktbeurteilungen und auch nicht die Prüfung der Angemessenheit und Richtigkeit einzelner Handlungsempfehlungen eines Mitgliedes. Das Gericht prüft jedoch im Falle von Beschwerden über die Tätigkeit eines Mitgliedes im Rahmen der Unterstützung und Mitwirkung an der Umsetzung von Empfehlungen, ob dessen konkrete Anlage-, Investitions- und ähnliche Umsetzungsempfehlungen mit Rücksicht auf die strategische Gesamtausrichtung des Kundenvermögens und die zuvor vom Anleger (Kunden) getroffenen Festlegungen als grundsätzlich ungeeignet oder unangemessen angesehen werden müssen. Insbesondere wird das Ehrengericht prüfen, ob sich das Mitglied bei der Umsetzung strukturell an die zuvor erstellten Planungsempfehlungen gehalten hat und ob das Mitglied seiner Produktprüfungspflicht  nachgekommen ist.

Bei Nichtbeachtung der Standesregeln kommen die in der Satzung und der Ehrengerichtsordnung vorgesehenen Maßnahmen und Verfahren zur Anwendung. Dies kann für ein Mitglied bis zur Aberkennung des Rechtes zur Führung des Zertifizierungszeichens und zum Ausschluss aus dem FPSB Deutschland führen. Sobald eine rechtskräftige Verurteilung des Mitgliedes durch ein staatliches Gericht oder eine Maßnahme einer staatlichen Behörde, insbesondere der Finanzmarktaufsicht bekannt wird, überprüft der Verband, ob wegen desselben Verhaltens ein Verstoß gegen die Standesregeln gegeben ist.

Die Standesregeln befreien das einzelne Mitglied nicht von seiner individuellen Haftung gegenüber seinen Kunden.

Ausführliche Informationen zu Ethik und Standesregeln erhalten Sie auch in unserem Video, jederzeit abrufbar auf Youtube.
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