Welche Zertifizierungsprüfung ist zu absolvieren?

Die Zertifizierung nach DIN ISO 22222 zum Qualitätszeichen „Geprüfte private Finanzplaner“ erfordert das erfolgreiche Bestehen einer Zertifizierungsprüfung zur Prüfung der Ausgangskompetenz. Diese findet zweimal im Jahr in Frankfurt am Main statt.

Auf Basis der Vorerfahrung oder des Status im Rahmen einer vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. akkreditierten Ausbildung ergeben sich unterschiedliche Prüfverfahren zum Nachweis der Ausgangskompetenz:

A Für Kandidaten, die keine vom FPSB Deutschland akkreditierte Ausbildung im Bereich Private Finanzplanung absolviert haben, gilt:
Prüfungsdauer: 240 Minuten
Prüfinhalte: Kompetenzanforderungen an Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222:2006
Prüfungsanforderung: Bestehenshürde bei mindestens 50 % der möglichen Punktzahl
Prüfungsordnung: Prüfungsordnung für die Überprüfung der Ausgangskompetenz für die Zertifizierung zum DIN-Geprüften privaten Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222:2006
Prüfungswiederholung: Zwei Wiederholungsprüfungen sind zulässig. Die erste Wiederholung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin stattfinden und muss spätestens zwei Jahre nach der ersten Absolvierung erfolgt sein.
   

 

B Für Kandidaten, die eine vom FPSB Deutschland akkreditierte Ausbildung im Bereich Private Finanzplanung erfolgreich absolviert haben und noch nicht zum CFP zertifiziert worden sind
Prüfungsdauer: 160 Minuten
Prüfinhalte: Kompetenzanforderungen an Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222. Die Prüfung ist identisch mit der Zentralprüfung für Certified Financial Planner
Prüfungsanforderung: Bestehenshürde bei mindestens 50 % der möglichen Punktzahl
Prüfungsordnung: Prüfungsordnung für die Überprüfung der Ausgangskompetenz für die Zertifizierung zum DIN-Geprüften privaten Finanzplaner gemäß DIN ISO 22222:2006
Prüfungswiederholung: Zwei Wiederholungsprüfungen sind zulässig. Die erste Wiederholung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin stattfinden und muss spätestens zwei Jahre nach der ersten Absolvierung erfolgt sein.
   

Eine mit mindestens 50 % der möglichen Punktzahl abgelegte FPSB-Zentralprüfung kann bis zu drei Jahren nach Prüfungsdatum auf Antrag des Kandidaten als Nachweis der Ausgangskompetenz gemäß DIN ISO 22222:2006 herangezogen werden.