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Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:
Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) wurden wichtige Amtsinhaber bestätigt – Der Finanzplanerverband steht damit auch weiterhin für eine kontinuierliche Entwicklung
Der Finanzplanerverband FPSB Deutschland setzt auf Kontinuität und geht ohne Veränderungen im Vorstand die bevorstehenden Herausforderungen im Bereich des Financial Planning an. Bei der diesjährigen Mitgliederversammlung am 19. Juni 2026 standen verschiedene Positionen zur Wahl: Unter anderem die des stellvertretenden Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des 2. Beisitzers, wobei alle drei bisherigen Amtsinhaber für die Wiederwahl kandidierten.
Im Amt als stellvertretender Vorsitzender wurde Marcel Reyers, CFP®, bestätigt. Der ausgebildete Bankkaufmann und diplomierte Bankbetriebswirt ist seit 2018 bei FINAKONS - Finanz Konsilium GmbH in Limburg an der Lahn, wo er geschäftsführender Gesellschafter ist. Zudem ist er Senior Partner bei der DWPT Deutschen Wertpapiertreuhand GmbH. Davor war Reyers in verschiedenen Funktionen, unter anderem als Wealth Planner und Private-Banking-Berater bei unterschiedlichen Banken tätig.
Für Banken ist die Einführung von Künstlicher Intelligenz und Digitalisierung aufwändig und kostenintensiv, aber alternativlos – Allerdings sollte die persönliche Beratung dabei nicht vernachlässigt werden, rät Maximilian Kleyboldt vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland)
Das Thema Künstliche Intelligenz (KI) ist allgegenwärtig. Nicht nur die Aktienmärkte werden maßgeblich davon angetrieben, sondern es werden auch gigantische Summen weltweit in allen Branchen in KI investiert. Zugleich sind die Fortschritte gewaltig. Vor allem agentische KI, die in der Lage ist, Aufgaben selbstständig durchzuführen, wird immer mehr zum Kernthema. Für Banken ist diese Entwicklung aus verschiedenen Gründen von entscheidender Bedeutung. Denn zum einen sehen sie sich veränderten Kundenwünschen gegenüber, auf die sie reagieren müssen. Zum anderen kommen sie aufgrund notwendiger Investitionen und eines verschärften Wettbewerbs durch Fintechs und agile junge Wettbewerber unter Kostendruck, was die Rentabilität zu schmälern droht.
In den kommenden Jahrzehnten wird es einen gewaltigen Vermögenstransfer geben – Doch die Erbengeneration tickt anders – Darauf muss sich das Private Banking einstellen, wenn es die Zukunft seines Geschäfts sichern will – Maximilian Kleyboldt vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) erläutert, wie Banken diese Kundengruppe an sich binden können
Die stolze Summe von 84 Billionen US-Dollar sollen bis 2045 weltweit laut einer Schätzung der Bank of America an die Erbengeneration weitergegeben werden. Und auch hierzulande sind erhebliche Vermögenstransfers zu erwarten. Doch stellen sich für die etablierten Finanzinstitute damit sehr wichtige Fragen: Wird diese nachfolgende Generation, die NextGen, auch bei ihnen bleiben? Werden sie – wie ihre Eltern – ihr Geld weiter traditionellen Banken anvertrauen, das Gespräch mit ihnen suchen und die persönliche Betreuung zu schätzen wissen? Oder wird die Erbengeneration samt Vermögen dem traditionellen Private Banking den Rücken kehren und zu sogenannten Neobanken wechseln? Und wenn ja, wie lässt sich das verhindern?
Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern führt dazu, dass Frauen überproportional oft von Altersarmut betroffen sind – Marcel Reyers vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) erläutert, wie sich diese Lücke mit der richtigen Strategie schließen lässt.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Insgesamt bezogen Frauen laut Statistischem Bundesamt Destatis in 2025 – ohne Hinterbliebenenrente – rund 37 Prozent weniger Alterseinkünfte als Männer. Und 21,6 Prozent der Frauen ab 65 Jahren galten laut Destatis in 2024 als armutsgefährdet. Bei Männern waren es nur 17,1 Prozent. Zudem beziehen etwa 42 Prozent der Frauen über 75 Jahren laut Statistik eine Grundsicherungsrente, während es bei Männern nur etwa 29 Prozent sind.
Diese Rentenlücke, der Gender Pension Gap, ist auf den Gender Pay Gap zurückzuführen. Die geringere Bezahlung von Frauen wiederum hat ihre Ursache in Karriereunterbrechungen durch Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen. „Zudem arbeiten Frauen häufiger in Teilzeit und haben eine höhere Lebenserwartung. Während sie also einerseits aufgrund der niedrigeren Erwerbseinkommen weniger Rentenpunkte sammeln, müssen sie andererseits ihre Ersparnisse über eine längere Zeit aufteilen", erklärt Marcel Reyers, CFP® und stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standard Board (FPSB) Deutschland. Laut Destatis verdienten Frauen in 2023 hierzulande durchschnittlich 18 Prozent weniger als Männer.
Um Steuern zu sparen und eine effizientere Anlage anzustreben, wird oftmals empfohlen, Depotwerte und im Besonderen Aktien in einer GmbH anzulegen – Doch müssen Anleger bedenken, dass das nicht in jedem Fall von Vorteil ist – Wer wissen will, ob es sich im Einzelfall wirklich auszahlt, sollte sich professionellen Rat holen.
Wer Geld anlegt, kommt an der Steuer nicht vorbei. Und die geht stets zu Lasten der Rendite. Deshalb ist es mehr als verständlich, dass Investoren immer wieder nach Wegen suchen, um die Steuerlast bei Kursgewinnen aus Aktienanlagen, Investments in Exchange Traded Funds oder Investmentfonds zu reduzieren und die Anlage zu optimieren. Eine Möglichkeit: Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, in die die Depotwerte übertragen werden können, vorzugsweise jedoch im Belastungsvergleich nur Aktienwerte.
„Diese Idee klingt im ersten Augenblick sehr reizvoll“, urteilt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn Kursgewinne auf Aktien, die innerhalb einer GmbH realisiert werden, unterliegen der Körperschaftsteuer und die beträgt bei Einzelaktien nur rund 1,5 Prozent.“ Aktienkursgewinne in der GmbH werden aufgrund des § 8 b KStG zu 95 % freigestellt. Das ist deutlich weniger als die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, die bei 25 Prozent bei der Anlage im Privatvermögen liegt. In der direkten Aktienanlage mit Einzeltiteln steht der GmbH somit das sog. Beteiligungsprivileg zu (§ 8 b KStG), das zu einer fast vollständigen Steuerfreistellung für Kursgewinne aus Aktien führt. Für vereinnahmte Dividenden gilt dies nur bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 % bzw. für Gewerbesteuerzwecke von 15 %. Ein Vorteil, der vor allem dann zum Tragen kommt, wenn jemand einerseits die Aktien in der GmbH als Spardose belassen will oder anderseits sein Wertpapierportfolio aktiv bewirtschaftet und häufig handelt. Denn in diesem Fall würde die Abgeltungssteuer zu Lasten der Rentabilität der Anlage gehen. Folglich kann hier die vermögensverwaltende GmbH durchaus interessant sein.