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Iris Albrecht

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Aktuelle Pressemitteilungen

 

 

Hier finden Sie die Pressemitteilungen des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V.:

10 Jahre World Financial Planning Day: Weltweiter Aktionstag für Finanzplanung erstmals mit eigener Veranstaltung in Köln

Zum zehnten Mal rückt der weltweite Finanzplanungstag den Mehrwert professioneller Finanzplanung und finanzieller Bildung in den Fokus – Der FPSB Deutschland als Teil des internationalen Netzwerks lädt aus diesem Anlass am 7. Oktober erstmals zu einem eigenen Premium-Event nach Köln 

Weltweit sehen sich Haushalte mit wachsendem finanziellem Druck und zunehmend komplexen Entscheidungen konfrontiert. Umso wichtiger ist es, Wissenslücken im Bereich der finanziellen Allgemeinbildung zu schließen und fundierte Entscheidungen für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen. Genau hier setzt der World Financial Planning Day (WFPD) an, der am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, zum bereits zehnten Mal stattfindet – erneut unter dem Motto „Live your today. Plan your tomorrow.“

Organisiert wird der Weltfinanzplanungstag vom FPSB Ltd., dem internationalen Dachverband der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, zu dem auch der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) gehört. Wie in den Vorjahren findet der Aktionstag im Rahmen der World Investor Week der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) statt. Die Jubiläumskampagne will zeigen, was professionelle Finanzplanung leisten kann: Aus eher vagen Wünschen klare finanzielle Ziele machen und aus diesen Zielen konkrete Schritte.

 

Familienheimschaukel: Wie sie funktioniert und welche Vorteile sie bringt – BFH stärkt das Familienheim

Bei der Weitergabe von Vermögen kann Schenkungsteuer anfallen – Ehepartnern bietet die Familienheimschaukel jedoch einen legalen Weg, diese zu vermeiden und Vermögen zu übertragen – Wie das funktioniert und welche Vorteile das Schaukeln sonst noch bringt, erläutert Maximilian Kleyboldt vom Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) – BFH stärkt mit aktuellem Urteil die Planungssicherheit rund um Garten- und Nebenflächen

Das selbstgenutzte Familienheim ist für viele Familien der wertvollste Vermögensgegenstand – und zugleich ein steuerlich privilegierter Nachfolgebaustein. Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sieht unterschiedliche Begünstigungen vor: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können ein Familienheim sowohl zu Lebzeiten als auch von Todes wegen steuerfrei erwerben. Für Kinder und Kinder vorverstorbener Kinder kommt die besondere Familienheimbefreiung dagegen nur beim Erwerb von Todes wegen und unter zusätzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Dass das Vermögen zwischen Eheleuten ungleich verteilt ist, ist eher die Regel als die Ausnahme. Insofern kann es wünschenswert sein, dieses besser zwischen den beiden Partnern aufzuteilen. Zwar liegt der persönliche Freibetrag bei Schenkungen zwischen Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern bei 500.000 Euro, dieser persönliche Freibetrag gilt alle zehn Jahre neu. Liegt die Summe, um die es geht, aber darüber, fällt Schenkungsteuer an.

Premium-Event für professionelle Finanzplanung: World Financial Planning Day am 7. Oktober erstmals live in Köln

Weltweiter Aktionstag rückt die Bedeutung ganzheitlicher Finanzplanung und finanzieller Bildung in den Fokus – Das offizielle deutsche Event zum World Financial Planning Day wird gemeinsam vom FPSB Deutschland und FONDS professionell organisiert – Programm mit Fachvorträgen, Workshops und hochkarätigen Keynotes, unter anderem von Ex-Bundesbankpräsident Axel Weber

Premiere für die deutsche Finanzplanungsbranche: Zum World Financial Planning Day, dem weltweiten Aktionstag der internationalen Dachorganisation der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals laden der FPSB Deutschland und das Fachmagazin FONDS professionell am Mittwoch, den 7. Oktober 2026, erstmals zu einem eigenen Premium-Event nach Köln ein.

Zum zehnten Mal findet der weltweite Finanzplanungstag statt – erstmals laden FPSB Deutschland und FONDS professionell zum Branchentreffen ein. Die Veranstaltung richtet sich in der Flora Köln - Palais im Park gezielt an CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® -Professionals, Finanz- und Vermögensplaner, Wealth Manager sowie alle Fach- und Führungskräfte der Branche, die sich auf höchstem Niveau weiterbilden und vernetzen möchten. Für die inhaltlichen Höhepunkte sorgen namhafte Keynote-Speaker, die aktuelle Entwicklungen an den Kapitalmärkten, strategische Fragen der Vermögensallokation sowie die Zukunft professioneller Finanzplanung beleuchten.

BFH zieht die Grenze: Warum der Nießbrauch bei der Lebensversicherung schenkungsteuerlich nicht mehr direkt greift.

Der Nießbrauch ist in der Nachfolgeplanung ein beliebtes Gestaltungsmodell – Der Bundesfinanzhof versagt jetzt jedoch den sofortigen schenkungsteuerlichen Abzug des Nießbrauchs bei Lebensversicherungen – Beim Wertpapierdepot bleibt er bestehen. Dennoch gibt es beim Nießbrauch an Wertpapieren bei der ertragsteuerlichen Zurechnung der Kapitalerträge neue Vorgaben vom BMF

Nießbrauchsgestaltungen gehören zum Standardrepertoire in der Nachfolgeplanung, i.d.R. mit Immobilien und Wertpapieren, aber auch mit Versicherungen, und zwar grundsätzlich wie folgt: Eltern übertragen eine Lebensversicherung auf ihre Kinder und behalten sich zugleich den Nießbrauch vor. Ein wichtiges Motiv dafür ist der Wunsch, das eigene Vermögen schon zu Lebzeiten geordnet an die nächste Generation weiterzugeben, aber weiterhin an Erträgen zu partizipieren. Mindestens ebenso wichtig ist für die meisten zudem die Möglichkeit, schenkungsteuerliche Vorteile zu nutzen. Denn der vorbehaltene Nießbrauch stellt erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich eine Gegenleistung dar und kann dadurch den steuerpflichtigen Wert der Schenkung mindern.

Nachfolgeplanung bei GmbH-Anteilen- Steuerfalle im Erbe: FPSB warnt vor Doppelbelastung durch latente Steuern

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern liegt ein oft unterschätzter Schwachpunkt: die latente Steuerlast auf einbehaltene Gewinne in Kapitalgesellschaften – Wie Unternehmer frühzeitig vorbauen können

In der steuerlichen Nachfolgeplanung von Unternehmern wird ein Risiko häufig unterschätzt: die sogenannte latente Steuerlast. Dabei handelt es sich um Steuern auf Gewinne, die in Kapitalgesellschaften wie GmbHs thesauriert, also nicht ausgeschüttet wurden. Diese thesaurierten Gewinne unterliegen bei Kapitalgesellschaften zunächst keiner direkten Besteuerung. Erst bei einer späteren Ausschüttung an die Gesellschafter fällt die Kapitalertragsteuer an.

Im Erbfall entsteht jedoch eine steuerliche Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer, die den realen Wert des Erbes empfindlich schmälern kann. Denn die Erben müssen zunächst Erbschaftsteuer auf den Wert der Gesellschaftsanteile zahlen, wobei auch die im Unternehmen angesammelten, noch nicht versteuerten Gewinne einbezogen werden. Bei einer späteren Ausschüttung dieser Gewinne wird dann zusätzlich Kapitalertragsteuer fällig.

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