Donnerstag, 10 Januar 2013 01:00

Anlageberatung: Regulierung sichert Qualität

Mit der Einführung des Paragrafen 34f GewO werden unter anderem Mindeststandards für den Beruf des Finanzanlagenvermittlers und -beraters geschaffen. Auf selbständige Finanzberater kommen seit Anfang des Jahres erhebliche Anforderungen im Bereich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu. So müssen Vermittler künftig jährlich ihre geschäftlichen Unterlagen auf eigene Kosten von einem geeigneten Prüfer testieren und den Prüfbericht der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zukommen lassen. Der Prüfbericht muss erstmals für das Jahr 2013 abgegeben werden.