Donnerstag, 27 August 2026 10:05

BFH zieht die Grenze: Warum der Nießbrauch bei der Lebensversicherung schenkungsteuerlich nicht mehr direkt greift.

Der Nießbrauch ist in der Nachfolgeplanung ein beliebtes Gestaltungsmodell – Der Bundesfinanzhof versagt jetzt jedoch den sofortigen schenkungsteuerlichen Abzug des Nießbrauchs bei Lebensversicherungen – Beim Wertpapierdepot bleibt er bestehen. Dennoch gibt es beim Nießbrauch an Wertpapieren bei der ertragsteuerlichen Zurechnung der Kapitalerträge neue Vorgaben vom BMF

Nießbrauchsgestaltungen gehören zum Standardrepertoire in der Nachfolgeplanung, i.d.R. mit Immobilien und Wertpapieren, aber auch mit Versicherungen, und zwar grundsätzlich wie folgt: Eltern übertragen eine Lebensversicherung auf ihre Kinder und behalten sich zugleich den Nießbrauch vor. Ein wichtiges Motiv dafür ist der Wunsch, das eigene Vermögen schon zu Lebzeiten geordnet an die nächste Generation weiterzugeben, aber weiterhin an Erträgen zu partizipieren. Mindestens ebenso wichtig ist für die meisten zudem die Möglichkeit, schenkungsteuerliche Vorteile zu nutzen. Denn der vorbehaltene Nießbrauch stellt erbschaft- bzw. schenkungsteuerlich eine Gegenleistung dar und kann dadurch den steuerpflichtigen Wert der Schenkung mindern.