Montag, 02 Januar 2023 10:22

Neues Notvertretungsrecht für Ehegatten: Vorsorgevollmachten bleiben wichtig

Die Bundesregierung reformiert das Betreuungsrecht und erweitert unter anderem die Rechte der Ehepartner – Auch ohne Vollmacht können Eheleute künftig bei Notfällen über medizinische Leistungen entscheiden – FPSB Deutschland: Vorsorgeplanung ist wichtiger Bestandteil einer guten Finanzplanung.

Der 1. Januar 2023 ist ein wichtiger Tag für viele betreute Menschen hierzulande. Denn dann tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Neuregelungen wurden bereits im Frühjahr 2021 vom Bundestag mit dem "Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts" verabschiedet. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen in Betreuung lebenden Menschen wesentlich gestärkt.

„Im Rahmen des Gesetzes hat der Gesetzgeber auch das sogenannte Notvertretungsrecht für Ehegatten beschlossen“, erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstandsmitglied im Finanzplanerverband Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Das bedeutet: Ein Ehegatte kann unter bestimmten Bedingungen für den Partner Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.

„In Zukunft wird es somit möglich sein, dem Ehegatten beizustehen und schnell die notwendigen Hilfen in die Wege zu leiten, ohne sogleich den Weg über ein gerichtliches Betreuungsverfahren gehen zu müssen – auch dann, wenn zuvor keine Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde“, erläutert Kleybold. Der vertretende Ehegatte ist somit berechtigt, in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder bei ärztlichen Eingriffen einzuwilligen oder sie zu untersagen.