Die richtige strategische Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann die spätere Rente erheblich steigern – besonders in Familien mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen – Der FPSB Deutschland zeigt auf, wie durch eine gezielte Erklärung gegenüber der Rentenversicherung fünfstellige Beträge gesichert werden können
Kindererziehung wird im deutschen Rentensystem honoriert: Pro Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet, was derzeit einem Rentenplus von rund 30.000 Euro über die gesamte Bezugsdauer entspricht. Doch viele Familien verschenken diesen Anspruch ungewollt. Der Grund: Erziehungszeiten werden bei gemeinsamer Erziehung standardmäßig der Mutter zugeordnet – eine Lösung, die nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste ist.
„Die richtige Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann über die Lebenszeit gerechnet einen bemerkenswerten Unterschied ausmachen“, erklärt Marcel Reyers, CFP®, stellvertretender Vorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Die Besonderheit liegt in der Deckelung: Denn Erwerbseinkommen und Erziehungszeiten werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, addiert. Diese liegt 2026 bei monatlich 8.450 Euro beziehungsweise jährlich 101.400 Euro. Wer mehr verdient, für den fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Kindererziehung wirkungslos weg. In solchen Konstellationen empfiehlt Reyers, die Erziehungszeiten per übereinstimmender Erklärung dem Partner mit dem geringeren Verdienst zuzuordnen.

