Bundesanleihen sowie Tages- oder Festgeld bringen derzeit nicht einmal mehr einen Ausgleich für die Inflation. Aber auch Versicherungen leiden unter der finanziellen Repression, dem künstlichen Niedrighalten der Zinsen. Wer den Wert seines Kapitals in diesem Umfeld real erhalten will, braucht Sachwerte. Dazu zählen zwar auch Gold und Immobilien, allerdings gibt es gute Gründe, warum Aktien im Depot nicht fehlen dürfen. Wer jedoch auf die falschen Papiere setzt, kann herb enttäuscht werden. Anleger sollten deshalb auch bei der Aktienauswahl auf das Knowhow unabhängiger CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) zurückgreifen.
Qualität setzt sich bekanntlich durch: Das gilt auch für die Finanzberatung. Denn einer aktuellen Statistik des globalen Dachverbands Financial Planning Standards Board zufolge stieg die Zahl der CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®-Zertifikatsträger) hierzulande im vergangenen Jahr um stolze 6,7 Prozent. Aktuell zählt der Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) somit 1.219 CFP®-Zertifikatsträger.
Jedes Jahr verlieren deutsche Anleger und Sparer Milliarden - nur weil sie schlecht oder sachlich falsch beraten werden und die Produkte für sie zu kompliziert sind. In einer Studie hat der Finanzwissenschaftler Andreas Oehler von der Universität Bamberg festgestellt, dass deutsche Verbraucher in den vergangenen Jahren in der Altersvorsorge und bei Verbraucherfinanzen einen Gesamtschaden von mindestens 100 Milliarden Euro erlitten haben. Auch wenn dieser Wert und dessen Ermittlung von verschiedenen Seiten heftig kritisiert wird, so ist doch ein Zusammenhang zwischen falscher Beratung und Vermögensverlusten unumstritten. Anleger sollten sich deshalb bei der Geldanlage unbedingt Unterstützung von professionellen und unabhängigen CERTIFIED FINANCIAL PLANNER® (CFP®) holen. Nur sie garantieren dank einer ganzheitlichen und vor allem langfristigen Perspektive wirklichen Mehrwert.
Mit der Einführung des Paragrafen 34f GewO werden unter anderem Mindeststandards für den Beruf des Finanzanlagenvermittlers und -beraters geschaffen. Auf selbständige Finanzberater kommen seit Anfang des Jahres erhebliche Anforderungen im Bereich Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten zu. So müssen Vermittler künftig jährlich ihre geschäftlichen Unterlagen auf eigene Kosten von einem geeigneten Prüfer testieren und den Prüfbericht der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde bis zum 31. Dezember des darauf folgenden Jahres zukommen lassen. Der Prüfbericht muss erstmals für das Jahr 2013 abgegeben werden.