Um Steuern zu sparen und eine effizientere Anlage anzustreben, wird oftmals empfohlen, Depotwerte und im Besonderen Aktien in einer GmbH anzulegen – Doch müssen Anleger bedenken, dass das nicht in jedem Fall von Vorteil ist – Wer wissen will, ob es sich im Einzelfall wirklich auszahlt, sollte sich professionellen Rat holen.
Wer Geld anlegt, kommt an der Steuer nicht vorbei. Und die geht stets zu Lasten der Rendite. Deshalb ist es mehr als verständlich, dass Investoren immer wieder nach Wegen suchen, um die Steuerlast bei Kursgewinnen aus Aktienanlagen, Investments in Exchange Traded Funds oder Investmentfonds zu reduzieren und die Anlage zu optimieren. Eine Möglichkeit: Die Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, in die die Depotwerte übertragen werden können, vorzugsweise jedoch im Belastungsvergleich nur Aktienwerte.
„Diese Idee klingt im ersten Augenblick sehr reizvoll“, urteilt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Denn Kursgewinne auf Aktien, die innerhalb einer GmbH realisiert werden, unterliegen der Körperschaftsteuer und die beträgt bei Einzelaktien nur rund 1,5 Prozent.“ Aktienkursgewinne in der GmbH werden aufgrund des § 8 b KStG zu 95 % freigestellt. Das ist deutlich weniger als die Abgeltungssteuer auf Kursgewinne, die bei 25 Prozent bei der Anlage im Privatvermögen liegt. In der direkten Aktienanlage mit Einzeltiteln steht der GmbH somit das sog. Beteiligungsprivileg zu (§ 8 b KStG), das zu einer fast vollständigen Steuerfreistellung für Kursgewinne aus Aktien führt. Für vereinnahmte Dividenden gilt dies nur bei einer Mindestbeteiligungsquote von 10 % bzw. für Gewerbesteuerzwecke von 15 %. Ein Vorteil, der vor allem dann zum Tragen kommt, wenn jemand einerseits die Aktien in der GmbH als Spardose belassen will oder anderseits sein Wertpapierportfolio aktiv bewirtschaftet und häufig handelt. Denn in diesem Fall würde die Abgeltungssteuer zu Lasten der Rentabilität der Anlage gehen. Folglich kann hier die vermögensverwaltende GmbH durchaus interessant sein.
Das Frühjahr ist immer ein guter Zeitpunkt für den Kehraus – Das gilt auch für das eigene Depot – Denn aufgrund von Marktbewegungen verändert sich die Zusammensetzung des Portfolios laufend – Was Anleger beachten sollten
In den vergangenen Jahren ging es an den Aktienmärkten – zugegebenermaßen mit einigen Rücksetzern – fast nur nach oben. Doch nicht für alle Aktien gleichermaßen. Während beispielsweise Rüstungsaktien, Techwerte sowie KI-Titel größtenteils kräftig zulegten, lief es für viele andere Einzeltitel, etwa aus den Branchen Biotech, Industrie und vor allem Automobile deutlich weniger gut. Und selbst mit großen Unternehmensnamen waren Anleger vor zum Teil heftigen Kursverlusten nicht gefeit.
Was also tun? „Wenn es keine begründete Aussicht auf eine Kursverbesserung gibt, sollten sich Anleger von den Verlustbringern im Depot trennen“, empfiehlt Prof. Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Das Frühjahr ist seiner Empfehlung nach generell ein guter Anlass, sein Depot mal wieder genauer unter die Lupe zu nehmen und gegebenenfalls auszumisten – quasi ein Frühjahrsputz für die eigenen Finanzen.
Die richtige strategische Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann die spätere Rente erheblich steigern – besonders in Familien mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen – Der FPSB Deutschland zeigt auf, wie durch eine gezielte Erklärung gegenüber der Rentenversicherung fünfstellige Beträge gesichert werden können
Kindererziehung wird im deutschen Rentensystem honoriert: Pro Kind werden bis zu drei Jahre Erziehungszeit angerechnet, was derzeit einem Rentenplus von rund 30.000 Euro über die gesamte Bezugsdauer entspricht. Doch viele Familien verschenken diesen Anspruch ungewollt. Der Grund: Erziehungszeiten werden bei gemeinsamer Erziehung standardmäßig der Mutter zugeordnet – eine Lösung, die nicht immer die wirtschaftlich sinnvollste ist.
„Die richtige Zuordnung der Kindererziehungszeiten kann über die Lebenszeit gerechnet einen bemerkenswerten Unterschied ausmachen“, erklärt Marcel Reyers, CFP®, stellvertretender Vorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Die Besonderheit liegt in der Deckelung: Denn Erwerbseinkommen und Erziehungszeiten werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, kurz BBG, addiert. Diese liegt 2026 bei monatlich 8.450 Euro beziehungsweise jährlich 101.400 Euro. Wer mehr verdient, für den fallen die zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Kindererziehung wirkungslos weg. In solchen Konstellationen empfiehlt Reyers, die Erziehungszeiten per übereinstimmender Erklärung dem Partner mit dem geringeren Verdienst zuzuordnen.
Zahl der weltweit zertifizierten Finanzplaner auf neuem Rekordstand – Mehr Frauen, mehr Jüngere: Zertifizierung zieht eine neue Generation von Finanzplanern an – CFP® als globales Gütezeichen für Exzellenz in der privaten Finanzplanung
Der internationale Financial Planning Standards Boards Ltd. (FPSB) wächst weiter kontinuierlich. Zum einen kam 2025 mit San Marino ein weiteres Mitgliedsland hinzu. Zum anderen stieg die Zahl der zertifizierten Finanzplaner, der sogenannten CERTIFIED FINANCIAL PLANNER®-Professionals, im vergangenen Jahr auf ein neues Rekordhoch. Wie die Dachorganisation der jetzt 29 nationalen Partner mitteilte, waren Ende 2025 weltweit 236.300 Professionals registriert.
Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um 2,5 Prozent oder in Personen ausgedrückt: 5.652 CFP®-Professionals zusätzlich, die sich um die finanziellen Belange der Verbraucher kümmern. „Auch wir freuen uns über das anhaltend starke Interesse der Finanzberater und Finanzplaner an den Zertifizierungen. Sie sind ein globales Symbol für hervorragende Finanzplanung“, erklärt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des FPSB Deutschland.
Die Global Money Week will junge Menschen auf der ganzen Welt für Finanzbildungsthemen begeistern – OECD-Kampagne findet bereits zum 14. Mal statt – Der FPSB Deutschland beteiligt sich auch in diesem Jahr an der Aktionswoche
Dass es um die finanzielle Allgemeinbildung der Menschen hierzulande nicht gut bestellt ist, verdeutlichen Studien immer wieder. Das gilt insbesondere für die jüngere Generation. „Ohne Frage haben wir in Deutschland gerade auch bei jungen Menschen einen erheblichen Nachholbedarf, wenn es um den Umgang mit Geld und die finanzielle Vorsorge geht“, bestätigt Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board (FPSB) Deutschland, aus seiner Beratungspraxis.
Und Finanzwissen ist viel mehr als nur Kenntnis über Konten und Kredite. Es geht vor allem auch um die Befähigung, an der richtigen Stelle die richtigen Fragen zu stellen. Genau hier setzt die Global Money Week an, die in diesem Jahr vom 16. bis zum 22. März stattfindet. Die jährliche globale Kampagne soll junge Menschen dabei unterstützen, finanzielles Bewusstsein zu entwickeln sowie Wissen, Fähigkeiten, Einstellungen und Verhaltensweisen zu erwerben, um fundierte finanzielle Entscheidungen treffen zu können.
Wir sehen derzeit eine Vielzahl von Veränderungen in der Welt – Maximilian Kleyboldt, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland), hat daraus zehn Trends identifiziert, die das Private Banking maßgeblich beeinflussen und erläutert, welche Herausforderungen damit einhergehen
Die Welt ist im Umbruch. Politisch, wirtschaftlich, aber auch in gesellschaftlicher Hinsicht. „Und daraus ergeben sich eine ganze Reihe von Entwicklungen, die auch das Private Banking betreffen“, stellt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland) und Direktor im Wealth Planning bei der Bethmann Bank, fest. Im Folgenden hat er zehn zentrale Trends zusammengefasst, die das Private Banking und das Wealth Management transformieren:
Der Markt für digital erstellbare Vorsorgevollmachten wächst rasant. Eine Studie des FPSB Deutschland zeigt, dass der erleichterte und kostengünstige Zugang zu Rechtsthemen mit teils erheblichen Qualitätsrisiken verbunden ist. Die Analyse macht deutliche Unterschiede sichtbar: Nur ein Anbieter erfüllt hohe Anforderungen an individuelle Gestaltung, vier Angebote bleiben deutlich dahinter zurück.
Immer wieder kommt es vor, dass jemand aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen. Vorsorgevollmachten sind deshalb ein unverzichtbares Instrument, um sich persönlich für diesen Fall abzusichern. Denn der Bevollmächtigte entscheidet im Ernstfall über medizinisch lebenswichtige oder finanziell existentielle Fragen. „Ohne Frage ist das ein hoch relevantes Thema“, sagt Prof. Dr. Rolf Tilmes, CFP®, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). „Schließlich sind hierzulande im Zentralen Vorsorgeregister rund 6,5 Millionen Vollmachten erfasst, zudem gibt es Millionen weiterer privatschriftlicher Dokumente.“
Der Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025 lenkt den Blick auf ein oft unterschätztes Risiko: Schließfächer können im Erbfall erhebliche steuerliche und rechtliche Probleme verursachen – insbesondere dann, wenn die Herkunft der darin verwahrten Vermögenswerte nicht eindeutig dokumentiert ist.
Der spektakuläre Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse Ende 2025, bei dem Tausende Schließfächer aufgebrochen wurden, hat viele Bankkunden verunsichert. Doch während die meisten sich um Versicherungsschutz und Schadenersatz sorgen, übersehen sie ein grundsätzliches Problem, das unabhängig von Einbrüchen besteht: Schließfächer können im Erbfall zur erheblichen steuerlichen und rechtlichen Belastung werden.
Grundsätzlich regelt § 1922 Abs. 1 BGB, dass mit dem Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht. „Dies umfasst auch den Inhalt von Schließfächern, unabhängig davon, ob dieser aus Bargeld, Wertpapieren oder sonstigen Gegenständen besteht“, erläutert Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Das Private Banking sieht sich derzeit unter anderem erhöhtem Wettbewerbsdruck, sinkenden Margen und steigenden Kosten gegenüber – Gleichzeitig werden vermögende Kunden kritischer, während die Nachfrage nach Transparenz und Sicherheit steigt – Anbieter müssen in diesem Umfeld ihr Geschäftsfeld neu definieren, um im Wettbewerb weiter bestehen zu können
Selten waren Wirtschaft und Gesellschaft von so vielen Veränderungen und Entwicklungen geprägt wie derzeit. Dazu gehören die Neuausrichtung des Rentensystems in Folge der demografischen Entwicklung, Themen wie Klimaschutz und Energiepolitik, aber auch die zunehmende Regulatorik, der Fachkräftemangel sowie die steigende Nachfrage nach nachhaltigen Investments. „Und nicht zu vergessen, dass über all dem der Trend der Digitalisierung steht, der neue Wettbewerber in allen Bereichen hervorbringt und bei den etablierten Banken immense Investitionen notwendig macht“, sagt Maximilian Kleyboldt, CFP®, Vorstand des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland).
Stiftungsfonds können sich nicht nur für Stiftungen eignen, sondern auch für private Anleger – Doch die Produktkategorie ist hinsichtlich Anlagestil sowie Asset-Klassen-Auswahl und -Gewichtung sehr heterogen – Professionelle Unterstützung bei der Fondsauswahl ist deshalb empfehlenswert
Eine ausgewogene Asset Allokation, mindestens Kapitalerhalt und regelmäßige Ausschüttungen: Das sind typische Merkmale von Stiftungsfonds. Entstanden sind diese Investmentlösungen ursprünglich, weil vor allem kleinere Stiftungen sich keine individuelle Verwaltung des Stiftungsvermögens leisten können. Die ausschüttenden Fonds waren und sind somit eine standardisierte Antwort auf die Bedürfnisse der Stiftungen. Denn immerhin rund ein Drittel der mittlerweile mehr als 25.000 Stiftungen hierzulande verfügen über ein Vermögen von weniger als 100.000 Euro.